Obernkirchen, 23. Juni 2021 – Ab Donnerstag, 24.06.2021, dürfen Patientinnen und Patienten wieder von mehr als einer fest definierten Vertrauensperson Besuch empfangen. Die Dauer des Besuchs kann individuell gestaltet werden, allerdings darf maximal ein Besuch pro Tag empfangen werden.
Das AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG reagiert auf die regional und bundesweit anhaltend niedrigen COVID-19-Infektionszahlen und ermöglicht weitere Lockerungen der Regelungen für Besuche von Angehörigen im Klinikum.
Neu gilt ab Donnerstag, 24.06.2021:
- Die Regulierung, dass nur eine feste Vertrauensperson zu Besuch ins Klinikum kommen darf, entfällt. Patientinnen und Patienten dürfen wieder von verschiedenen Personen Besuch empfangen – pro Tag jedoch maximal von einer Person. Aus diesem Grund bittet das Schaumburger Klinikum darum, dass sich die Angehörigen und weitere Besucherinnen und Besucher vor ihrem Besuch im Klinikum untereinander abstimmen. Der Besuch von mehreren Personen an einem Tag ist ebenso wie der zeitgleiche Besuch von mehreren Personen nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt hier für die Besuche auf der geburtshilflichen Station: Hier können auch Geschwisterkinder wieder mit ins Klinikum kommen.
- Die Regulierung, dass der Besuch maximal eine Stunde dauern darf, entfällt. Besuche können montags bis sonntags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr stattfinden.
- Jeder Besuch muss weiterhin registriert und dokumentiert werden. Neu ist, dass auch die Möglichkeit der Nutzung der Luca-App besteht.
Wie bisher gilt außerdem:
- Für Besuche im Klinikum ist ein maximal 24 Stunden altes negatives Corona-Testergebnis vorzulegen. Vollständig geimpfte Personen müssen kein negatives Testergebnis vorweisen. Im Zweifelsfall können Besucherinnen und Besucher immer ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Besucherinnen und Besucher erhalten einen Besuchsausweis, der über die gesamte Besuchszeit gut sichtbar an der Kleidung zu tragen ist.
- Die Besuchszeit ist von Montag bis Sonntag von 14 bis 18 Uhr.
- Ein Sicherheitsdienst kontrolliert vor Eintritt ins Klinikum die notwendigen Nachweise. Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten zur persönlichen Identifikation zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und alle Dokumente bereitzuhalten, um Wartezeiten möglichst gering zu halten.
- Ausnahmeregelungen für Besuche gelten wie bisher auch in medizinischen Notsituationen und für Patientinnen und Patienten der Intensiv- sowie der Palliativstation. Auch für die Geburtshilfe gilt weiterhin: Es darf eine Begleitperson zur Geburt mit ins Klinikum kommen – auch in ein Familienzimmer.
- Patientinnen und Patienten, die zu einem ambulanten Sprechstundentermin ins Klinikum kommen, werden gebeten nur bei zwingenden medizinischen oder sozialen Gründen eine Begleitperson zu ihrem Termin mitbringen. Auch jede Begleitperson wird registriert, ein negatives Testergebnis ist nicht notwendig.
Mögliche weitere Anpassungen der Besuchsregelungen entscheidet das AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG immer vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage.
Außerdem hat auch die Cafeteria im AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG wieder für Besucherinnen und Besucher mit einem umfangreichen Angebot der Innen- und Außengastronomie geöffnet (Öffnungszeiten: montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr, samstags bis sonntags von 13:00 bis 17:00 Uhr). Auch hier kann die Registrierung über die Luca-App oder papiergebunden erfolgen.
Unverändert gilt im AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG: Alle Personen, die sich im Klinikum aufhalten, sind zum Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes, zur Einhaltung der Abstandsregeln und zur regelmäßigen Händedesinfektion verpflichtet. Außerdem dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder zum Besuchszeitpunkt Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Atemnot verspüren, keine Besuche im Klinikum abstatten. Weiterhin ist auf eine strikte Einhaltung der Hust- und Niesetikette zu achten, auch Berührungen zwischen Patientinnen und Patienten und deren Vertrauensperson sind untersagt.
Die aktuellen Besuchregeln können Sie auch hier abrufen.