Obernkirchen, 24. November 2021 – Aufgrund der steigenden COVID-19-Infektionszahlen und veränderter gesetzlicher Vorgaben gelten im AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG ab sofort veränderte Regelungen für Besucher:innen.
Aufgrund des bundes- und landesweit weiterhin dynamischen COVID-19-Infektionsgeschehens sowie veränderter gesetzlicher Regelungen u. a. im Rahmen des kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetzes hat sich das AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG dazu entschieden, ab sofort die Maßnahmen zum Schutz aller Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.
Ab sofort gelten folgende Regelungen für das Besuchs- und Begleitrecht im AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG:
- Für Besucher:innen von stationären Patient:innen gilt die 2G-Plus-Regelung. Für die Ausübung des Besuchsrechtes ist es somit erforderlich, einen Impf- oder Genesenennachweis sowie ein negatives Testergebnis vorzulegen und mit sich zu führen.
- Stationäre Patient:innen können bei Aufnahme ab sofort nur noch zwei feste Vertrauenspersonen benennen, die als Besuchsberechtigte namentlich hinterlegt werden. Diese zwei benannten Personen erhalten für die Dauer des gesamten Krankenhausaufenthaltes ein Besuchsrecht. Zu beachten ist, dass pro Tag maximal eine der benannten Vertrauenspersonen zu Besuch kommen kann. Das Klinikum Schaumburg bittet darum, dass die geplanten Besuche unter den benannten Vertrauenspersonen entsprechend abgestimmt werden. Der Besuch von mehreren Personen an einem Tag ist ebenso wie der zeitgleiche Besuch von mehreren Personen nicht gestattet.
- Die Besuchszeit bleibt unverändert von 14 bis 18 Uhr bestehen.
- Die Begleitung von ambulanten oder vorstationären Patient:innen durch eine weitere Person ist weiterhin nur gestattet, sofern es aus medizinischen oder sozialen Gründen erforderlich ist, z. B. bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Sprachproblemen oder bei minderjährigen Kindern. Für alle Begleitpersonen gilt ebenfalls die „2G-Plus Regelung“.
- Kinder ab sechs Jahren müssen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen und bei einem Besuch einen offiziellen Testnachweis vorlegen können. Kinder ab 13 Jahren gelten als eigenständige Besuchsperson und sind als feste Vertrauensperson zu erfassen.
- Bei intensiv- oder palliativmedizinischen Fällen sowie in medizinischen Notsituation ist die Vereinbarung von Sonderregelungen mit der zuständigen Stationsleitung möglich und wird im Einzelfall vereinbart.
- Zur Geburt dürfen schwangere Frauen weiterhin von einer Begleitperson begleitet werden. Auch Geschwisterkinder dürfen zu Besuch kommen, wobei max. ein Kind zusätzlich zur Begleitperson mitkommen darf. In diesem Zusammenhang sind die Besuchsregelungen für Kinder zu beachten.
- Jeder Besuch wird registriert und dokumentiert. Es besteht die Möglichkeit der Nutzung der Luca-App. Der Besuchsausweis ist während der gesamten Besuchszeit gut sichtbar an der Kleidung zu tragen. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert vor Eintritt ins Klinikum die notwendigen Nachweise. Alle Besucher:innen werden gebeten, zur persönlichen Identifikation zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen und alle Dokumente bereitzuhalten, um Wartezeiten möglichst gering zu halten.
Die benannten Regelungen gelten ausdrücklich nicht für ambulant oder stationär behandelte Patient:innen. Patient:innen, die zu einer ambulanten Behandlung ins Schaumburger Klinikum kommen und keinen Impf- oder Genesenennachweis haben, werden gebeten eine FFP2-Maske zu tragen.
Auf der Webseite finden Interessierte genauere Informationen, welche Test- und Impfnachweise akzeptiert werden.
Unverändert gelten die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes auch und insbesondere während des Aufenthaltes im Patient:innen-Zimmer sowie die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln.